Möglichkeiten und Grenzen

Nach einer individuellen Abklärung mit dem Hausarzt kann der Eingriff bei Patienten über dem Mindestalter von 16 Jahren in den meisten Fällen ohne Einschränkungen erfolgen.

Die Anwendungsgebiete sind: der Ersatz von Einzelzähnen,
das Schließen großer Lücken oder der vollständige Ersatz einer herkömmlichen Vollprothese. Auch aus rein ästhetischen Beweggründen können Zahnimplantate z.B. Schiefstellungen der Zähne korrigieren. Das Gefühl eigener Zähne bleibt dem Patienten erhalten, da die Implantate die Funktion natürlicher Zahnwurzeln übernehmen und mit dem Knochen verwachsen.

Viele Patienten, die nach Zahnimplantaten fragen, erhalten noch immer die oberflächliche Auskunft, bei ihnen sei zu wenig Knochen vorhanden, um Implantate zu verankern. Richtig ist, dass sich das Therapiespektrum ganz enorm verbessert hat und dass man heute nahezu alle Fälle implantologisch lösen kann. Es gibt sehr gute Operationstechniken, die zum Knochenaufbau dienen (Augmentation), diese werden von Spezialisten (Implantologen) durchgeführt. Dabei muss der Knochen nicht mehr aus einer anderen Köperregion entnommen werden, sondern Knochenersatzmaterialien übernehmen diese Rolle mit hervorragenden Ergebnissen.

Es gibt sehr wenige Allgemeinerkrankungen, bei denen im Einzelfall entschieden werden muss, ob sie eine Gegenanzeige für eine Implantatbehandlung darstellen.
Dies muss selbstverständlich im Vorfeld - unter Umständen durch eine Beratung mehrerer Fachärzte - geklärt werden. Erfahrungsgemäß zeigt sich jedoch, dass in den meisten Fällen implantiert werden kann und die meisten Krankheitsbilder keinen negativen Einfluss auf eine Implantatbehandlung haben.